Ansprache von Karl Hafen (ehemals Geschäftsführender Vorsitzender der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte)
Sehr verehrte Damen und Herren,
liebe IGFM-Mitglieder,
sehr verehrte Freunde der Stephanus-Stiftung für verfolgte Christen,
„Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, in der Öffentlichkeit oder privat, durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung von Riten zu bekunden.“ (Art.18 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte)
Als sich unter dem Eindruck der Zerstörungen und der menschlichen Niedertracht des II. Weltkrieges die Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte bekannten und verkündeten, dass „die Schaffung einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit genießen und frei von Furcht und Not leben“ „das höchste Bestreben der Menschheit“ … und „das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal“ sei, glaubten viele, dass nun ein neues Zeitalter des friedlichen Miteinanders der Religionen, aber auch für die Gläubigen jedweder Religion, anbrechen werde.
Die Realität ist ernüchternd: Millionen wird das Recht auf Religionsfreiheit verwehrt. Nicht nur totalitäre Regime verletzen die Religionsfreiheit, sondern immer noch verfolgen in vielen Staaten religiöse Mehrheiten die Anhänger religiöser Minderheiten, und sogar Privatpersonen schwingen sich im Schutze einseitig auslegbarer Gesetze zum Richter über Gläubige anderer Religionen auf und begehen Verbrechen gegen andere Privatpersonen aus religiösen Gründen oder wegen vermeintlich religiöser Pflichten. Im vergangenen Jahrhundert kamen durch Völkermord, systematische Ermordungen und durch Vertreibungsmaßnahmen mehr Christen zu Tode als in der gesamten Zeit des Christentums vorher.
Die Verleihung des diesjährigen Stephanus-Preises an die ideelle Institution „Lichterkette Hamburg für verfolgte Christen“ könnte bezogen auf die Gründungsidee der diesjährigen Preisträgerin kaum aktueller sein. Der Urgrund für die Bürgerinitiative „Lichterkette Hamburg für verfolgte Christen“ ist eng mit dem Iran und dort mit dem Namen Youcef Nadarkhani verbunden. Vor 15 Jahren demonstrierte die IGFM-Arbeitsgruppe Hamburg vor dem iranischen Konsulat für Pastor Youcef Nadarkhani. Youcef Nadarkhani ist der wohl bekannteste Pastor im Iran. Er stammt aus einer muslimischen Familie und galt nach dem im Iran geltenden islamischen Rechtssystem, der Scharia, als Muslim. Doch für das Verlassen des Islams und Mission unter Muslimen kann im Iran nach islamischem Recht die Todesstrafe vollstreckt werden, während gleichzeitig islamische Mission stark gefördert wird. Im Jahr 2006 verhafteten die Behörden Nadarkhani zum ersten Mal. 2010 verurteilte ihn ein Islamisches Revolutionsgericht wegen „Abfall vom Islam“ zum Tode durch den Strang. Die Begründung „Abfall vom Islam“ für die Todesstrafe sorgte für große internationale Aufmerksamkeit und Proteste.
Während dieser IGFM-Protestaktion vor dem iranischen Konsulat sprach auch Jürgen Klimke vom Stephanuskreis der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, und heute hörten wir sein aktuelles Grußwort. Jürgen Klimke saß damals für seine Partei als Mitglied im Menschenrechtsausschuss des Deutschen Bundestages. Das Schicksal von Pastor Nadarkhani wurde damals in diesem Gremium diskutiert. Am Ende forderten alle im Bundestag vertretenen Parteien seine Freilassung. Wie schwerwiegend der „Fall Nadarkhani“ von der Christenwelt betrachtet wurde, beweist u.a. die Forderung nach seiner Freilassung durch den russisch-orthodoxen Patriarchen von Moskau, der sich direkt an die iranische Regierung gewandt hatte.
Nachdem der internationale Druck immer weiter stieg, ließen ihn die iranischen Behörden im Jahr 2012 frei – ebenso willkürlich wie sie ihn zuvor seiner Freiheit beraubt hatten. Pastor Nadarkhani hatte die Möglichkeit seine Heimat zu verlassen. Er entschied sich aber bewusst dazu, bei seiner Gemeinde im Iran zu bleiben und dort weiter als Pastor zu arbeiten. Nadarkhani hat sich nach seiner Freilassung weiter aktiv und erfolgreich für den Aufbau christlicher Hauskreise eingesetzt, in denen sich ehemalige Muslime privat treffen. Die iranische Staatssicherheit verhaftete ihn aus diesem Grund am 13. Mai 2016 gemeinsam mit drei Gemeindemitgliedern in seinem Haus. Alle vier wurden zu jeweils 10 Jahren Haft verurteilt; Youcef Nadarkhani und ein weiterer Christ wurden anschließend zu weiteren zwei Jahren Verbannung in Nikshahr im äußersten Süden der Islamischen Republik verurteilt. Am 13. Dezember 2017 fand in Teheran die Berufungsverhandlung statt. Das letztinstanzliche Islamische Revolutionsgericht hatte im Mai das Urteil bestätigt. Nadarkhani ist seit dem 22. Juli 2018 wieder im Gefängnis.
Pastor Nadarkhani hat nach internationalen Rechtsmaßstäben nicht das geringste Vergehen begangen – er hat lediglich von seinem Recht auf Religionsfreiheit Gebrauch gemacht und als Pastor gearbeitet. Die Islamische Republik ignoriert dieses und andere Menschenrechte, obwohl der Iran sich in völkerrechtlich bindenden Verträgen selbst dazu verpflichtet hat, diese Rechte zu gewährleisten. Nach Informationen der IGFM werden politische Gefangene, wie z.B. Menschenrechtler, Konvertiten christlicher Hauskirchen, kritische Internetaktivisten oder Angehörige von Minderheiten unter unerträglichen Bedingungen gefangen gehalten. Behörden der Islamischen Republik setzen systematisch Folter ein und verweigern notwendige medizinische Versorgung.
Die IGFM-Arbeitsgruppe Hamburg beließ es nicht bei dieser einen Aktion im Jahre 2011, sondern zu jeder Gelegenheit machte sie auf dieses Schicksal Nadarkhani aufmerksam. Im Laufe der Zeit konnten 70.000 Unterschriften gesammelt werden. Bei einer Aktion wurden dem iranischen Botschafter 25.000 Unterschriften direkt übergeben. Und auch Jürgen Klimke, in der Zwischenzeit Obmann seiner Partei im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit des Deutschen Bundestages, nahm seine Gespräche mit Vertretern der iranischen Regierung war und forderte Nadarkhanis Freilassung.
Und es war nicht der einzige Fall, der sich die AG-Hamburg annahm. So setzten sie sich auch für Maryam Rostampour und Mariziydeh Amirizadeh ein – sie wurden für ihre Standhaftigkeit im Jahr 2010 mit dem Stephanus-Preis geehrt. Um beste Wirkung entfalten zu können, konzentriert sich die Lichterkette auf wenige – und zumeist aus dem Iran stammende Christen, aber setzt sich auch für Christen in anderen Ländern ein wie z.B. Afghanistan oder Pakistan – damit diese durch wachsenden Bekanntheitsgrad andere verfolgte Christen mitziehen.
Wenngleich die Lichterkette für verfolgte Christen auf Initiative der IGFM zustande kam, so legen die Initiatoren der Lichterkette großen Wert auf die Feststellung, dass sie längst über den Horizont der Arbeitsgruppe hinausgewachsen ist. Heute kann man sie als eine Bürgerbewegung bezeichnen, die von der Evangelischen Allianz mit über 100 Pfarrgemeinden und der ACK – der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Hamburg in Zusammenarbeit mit der IGFM getragen wird. Und zur ACK gehören eben auch die orientalisch-orthodoxen Kirchen, deren Mitglieder in eben diesen Ländern Iran, Irak, Syrien, Türkei bedrängt, ja sogar unterdrückt werden und – obwohl die orientalischen Kirchen schon Hunderte Jahre vor den Moscheen standen – ihre Mitglieder genießen nicht gleiche Bürger- und Menschenrechte wie ihre muslimischen Mitbürger. Und auch das soll nicht unerwähnt bleiben: Über all die Jahre waren Jürgen Klimke von der CDU und Burkhardt Müller-Sönksen von der FDP mit ihren Redebeiträgen aktive Teilnehmer der Lichterkette. Und ebenso ist zu erwähnen, dass eine Vielzahl der Teilnehmer selbst von politischer Verfolgung betroffen waren und sich für die noch in Haft einsitzenden Mitchristen lebhaft einsetzen.
Ich hatte innerhalb der vergangenen 15 Jahre dreimal Gelegenheit, an der Lichterkette teilnehmen zu können. Und als aufmerksamer Beobachter fand ich von Jahr zu Jahr die gleichen Forderungen auf den Plakaten und Transparenten:
- Keine Todesstrafe für anderen Glauben
- Barbarische Strafen – weltweit ächten
- Wo Intoleranz gegen Christen wächst, stirbt die Freiheit – bzw. die Feststellung: Wo die Intoleranz gegenüber Christen überhandnimmt, da ist die Freiheit gestorben.
Die Teilnehmer an der Lichterkette finden die Begründung für ihre Aktivität in Art. 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und ebenso im Neuen Testament wie z.B. im Hebräerbrief 13,3
Dort heißt es: „Denkt an die Gefangenen, als wäret Ihr Mitgefangene, und an die Misshandelten,“ und als Auftrag der Lichterkette so zu verstehen: Kümmert Euch um alle, die wegen ihres Glaubens gefangen sind. Sorgt für sie wie für Euch selbst. Steht den Christen bei, die verhört und misshandelt werden. Leidet mit ihnen, als würden die Schläge Euch treffen.“ Wer auch immer die Briefe an die Hebräer geschrieben hat – sie werden dem Apostel Paulus zugeschrieben, also so um das Jahr 50 nach Christi Geburt, aber es gibt auch jüngere Briefe, die aus den Jahren 90 bis 100 nach Christi Geburt datieren – die Verfolgung von Christen ist kein Phänomen der Neuzeit, sondern zieht sich durch die zwei Jahrtausende und unser Einsatz ist heute so notwendig und aktuell wie vor fast 2000 Jahren.
Ulrich Rüß, Vorsitzender der Konferenz bekennender Gemeinschaften in den evangelischen Kirchen Deutschlands, und Teilnehmer an der Lichterkette, drückt das aus, was die Lichterkette ausmacht:
„Im Einsatz für verfolgte Christen brauchen wir einen langen Atem, darum dürfen wir nicht nachlassen, denn eine Abkehr von der Christenverfolgung ist nicht in Sicht.“
Mein Fazit:
Die Lichterkette ist eine würdige Preisträgerin, für die verfolgten Christen ist sie ein Licht der Hoffnung, für uns ein leuchtendes Vorbild.